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Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Definition

Anstelle eines Freistellungsauftrages kann der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) bei seinem Finanzamt beantragen. Sie kann insbesondere für Rentner und Kinder interessant sein. Diese Bescheinigung für Privatpersonen wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf Antrag in solchen Fällen erstellt, bei denen eine Einkommensteuerveranlagung voraussichtlich nicht in Frage kommt. Wie beim Freistellungsauftrag werden dem Anleger damit Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt), Solidaritätszuschlag (SolZ) und ggf. Kirchensteuer (KiSt) vergütet. Eine Betragsbegrenzung gibt es hier nicht.

Form

Zur Einrichtung einer NV-Bescheinigung benötigen wir ein Original. Dies ist Vorgabe des Bundesamtes für Finanzen. Wenn die Voraussetzungen für die Bescheinigung entfallen, werden wir diese auf Anforderung zur Rückgabe an das zuständige Finanzamt aushändigen.

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